Franz Josef Burghardt

Die adligen Höfe in Brück (15. - 16. Jh.)


(Der nachfolgende Artikel ist dem Buch "Unser Brück" Bd. 4 des Brücker Geschichts- und Heimatvereins entnommen. Dort befinden sich auch umfangreiche Anmerkungen und Quellenangaben.)

Da zur Geschichte Brück aus dem 15. und 16. Jahrhundert fast nur Nachrichten über adligen Grundbesitz vorliegen, könnte der Eindruck entstehen, daß ausschließlich der Adel für das Leben in jener Zeit maßgebend gewesen sei. Tatsächlich läßt die Quellenüberlieferung aber eine solche Vermutung nicht zu. Denn man muß beachten, daß adliger Besitz nur deswegen immer wieder in Urkunden und Akten erwähnt wird, weil seine Inhaber dem Landesherrn gegenüber zu gewissen Abgaben und Diensten verpflichtet waren.
So ist aus der Zeit um 1440 eine Abgabeliste des herzpglichen Kellners zu Bensberg erhalten, in der u. a. neben der „Hofstatt zu Brück" ein Ludwig von Lülsdorf zu Brück genannt wird.


Bemerkenswert ist, wie die folgenden Listen zeigen, daß Brück innerhalb der großen Pfarrei Merheim mit mehreren adligen Höfen deutlich herausragt:

Liste der Gütern in der Pfarrei Merheim aus dem Jahr 1547, die für Spanndienste dem Landesherrn Pferde zu stellen hatten.
Thonn Halffe zu Brück 3 Pf.,
Thomas (?) aus Gevenhoff 5 Pf.,
Klein Halffe zu Raedt 5 Pf.,
Isenburg Halffe 2 Pf.,
Peter Halffe zu Osteim 4 Pf.,
Halffe zu Hagenbusch 3 Pf.,
Wilhelm Halffe zu Broechem (?) 3 Pf.,
Peter Halffe zu Merheim 2 Pf.,
Halffe zu Herll 5 Pf.,
Halffe zu Idelfeld 4(?) Pf.,
Halffe zu Thorn 3 Pf.,
Halffe uff Scheffereyen 4 Pf.,
Halffe zu Mieleforst 4 Pf.,
Jonas (?) zu Brück 3 Pf..

Aus dem Jahr 1568 ist eine Liste von grundsteuerfreien Gütern erhalten, die große Übereinstimmungen mit der der dienstspflichtigen Güter zeigt: Die darin aufgeführten Namen zeigen, daß diese Liste offenbar die Eigentumsverhältnisse um 1500 wiedergibt.
Aufzeichnis der Ritter-, Lehn-, Sattel-, Geistlicher und anderer freier Güter, Dienstwagen, Dienstkarren im Fürstentum Berg aus der Beamten Bericht 1568.

Raide und Humar:
Item Thyn von Slenderhain hat einen Hoff zu Raide (16 Malter Roggen, 16 Malter Hafer) Item Huycking wonnt zur Dick hat ein Gued zu Raide (12 köln. Gulden), is oever die Helffte in die Kirch gegeven.
Item Roland von Bornhuysen hat ein Vry guet dar he up wonnt (18 Malter Roggen, 14 Malter Hafer),
Item Elv[er?]felde hat einen Hoff zu Raide (12 Malter Roggen, 12 Malter Hafer).

Merheim und Brück:
Item Ailff Quade wonnt im Stfft Colen hat einen Hoff zu Eydelßfelde (Abgabe gestrichen!),
Item Johan von Ervesfelde hat den Hoff Eysenberg (14 Malter Roggen, 14 Malter Hafer),
Item Bertram von Plettenberg wonnt zur Horst hat einen Hoff zu Herle (1 köln. Gulden),
Item Bertram von Plettenberg hat noch einen Hoff zu Brück von meinem gnedigsten lieven Herren (50 k´öln. Gulden),
Item Wilhelm von Plettenberg wonnt zu Schoenrade hat einen Hoff zu Merheim (nur angegeben „kl. Gulden"),
Item Wilhelm von Plettenberg hat einen Hoff zu Kippenhuisen (30 köln. Gulden),
Item Wilhelm von Galen hat einen Hoff zu Ustem ind Zienden (16 Malter Roggen, 16 Malter Hafer),
Item Ludwich von Lülstorf zum Haan hat einen Hoff zu Brück (15 köln. Gulden),
Item noch Ludwich von Lülstorf einen Hoff zu Brück (30 köln. Gulden),
Item Wilhelm von Brambach wonnt zur Moelen hat einen Hoff zum Thorn (16 köln. Gulden),
Item der alde Vischmeister hat einen Hoff zur Strunden (50 köln. Gulden),
Item Diederich von Zweivel hat meines gnedigen lieven Herren Hoff zu Mylenfurst (50 köln. Gulden),
Item Conradt uf der Strunden und seine Mitgedeliege hannt einen Hoff („16 Malder"),
Item Everdt von Schlebusch hat einen Hoff zu Brück (20 Malter Roggen, 11 Malter Hafer).


Der Gräfenhof als Pfandbesitz der von Plettenberg zu Horst
Die Höfe der von Lülsdorf zu Haan
der Hof der von Schlebusch zu Schlebusch
Der Hof der von Zweiffel zu Strunden



1. Gräfenhof als Pfandbesitz der von Plettenberg zu Horst

Nach dem Übergang an die Grafen, seit 1380 Herzöge von Berg befand sich der vormalige Altenberg Hof über 500 Jahre lang in staatlichem Eigentum und wurde daher bis zu seiner Privatisierung 1820/23 in den Quellen als „Kameralgut" oder „Domäne" bezeichnet. An dem grundsätzlichen Eigentumsrecht des jeweiligen Landesherrn änderte auch die Tatsache nichts, daß der Gräfenhof von 1453 bis mindestens 1548 an die Adelsfamilie von Plettenberg und deren Nachkommen verpfändet war, ebensowenig die auf dem Hof seit 1649 lastende Obligation von 2500 Reichstalern.

Am 4. Dez. 1453 verpfändete Herzog Gerhard II. von Berg „unsen allyngen gantzen Hoff, Erve und Gut zu Brugge bynnen unsem Dorpe daselffs geleigen" für 400 Gulden an Bertold von Plettenberg.
Wenig später, nämlich im Jahr 1456 wurde dieser Bertold von Plettenberg für 2180 Gulden Pfandherr von Schloß ind Amt Lülsdorf; 1486 kaufte er das Lehen Herl bei Merheim. Er war Amtmann zu Heimbach und Lülsdorf, seit soätestens 1461 auch herzoglicher Hofmeister, war mit Irmgard von Nesselrode verheiratet und starb am 21. Jan. 1490.
Während Bertolds Sohn Wilhelm von Plettenberg die Häuser Schönrath (Scheiderhöhe/ Rhein-Sieg-Kreis) sowie die Höfe in Merheim und Kippekausen erbte, fielen Haus Herl und der Gräfenhof zu Brück an seinen 1490 noch unmündigen Sohn Bertram von Plettenberg. Dieser heiratete 1498 Adriane von der Horst, eine Tochter des bergischen Erbschenken Konrad von der Horst. 1502 wurde er wie schon sein Vater mit „Hof, Erbe und Gut zu Herl samt Zubehör als Mannlehen belehnt. Um 1500 wohnt er zu Horst bei Hilden und muß dem Landesherrn von seinem Hof Herl 1 kölnischen Gulden geben, ferner von seinem Hof zu Brück, der Eigentum des Landesherrn ist, 50 kölnische Gulden.
Die Häuser Horst und Herl sowie der Gräfenhof fielen nach Bertrams Tod 1522 an dessen Tochter Elisabeth von Plettenberg (+ 1541/48), die mit Wilhelm Quad (+ um 1562), einem führenden Vertreter des bergischen Adels verheiratet war. Wilhelm Quad war Amtmann (wohl zu Monheim) und - wie schon sein Schwiegervater - bergischer Erbschenk. 1547 heißt es in der Liste der bergischen Spanndienste, daß der Gräfenhalfe zu Brück wie die Halfen zu Herl und Rath fünf Pferde zu stellen habe, der Halfe zu Merheim nur vier. Im Ehevertrag seiner Tochter Agnes Quad mit Otto Schenk von Nideggen vom 10. Nov. 1548 wird auch der Gräfenhof unter den von Agnes einzubringenden Gütern genannt, die von ihrer verstorbenen Mutter Elisabeth von Plettenberg an Wilhelm Quad gebracht wprden seien: der Grevenhof zu Bruggen", der Pfandschaft sei. Die Heirat Schenk-Quad folgte erst 1555 zu Düsseldorf; Agnes starb 1571, ihr Ehemann Otto Schenk 1601. Bemerkenswert ist, daß ein rentbrief des Otto Schenk 1575 im Testament des Franz von Zweiffel genannt wird, der u.a. eine in Brück wohnende Schwester hatte.
Der weitere Verbleib der Gräfenhof-Pfandschaft bei den Nachkommen der Agnes Quad ist unbekannt. Aus dem Erbteilungsvertrag von 1589 geht aber hervor, daß der Hof nicht an Otto Schenk und dessen zweite Gemahlin Anna von Plettenberg zu Grund fiel, sondern bei den vier nicht früh verstorbenen Kindern aus der Ehe Schenk-Quad verblieb:
- Agnes Schenk von Nideggen, Erbin zu Vorst, oo Werner von Galen zu Muchhausen,
- Anna Schenk von Nideggen, oo Robert Stael von Holstein ,
- Elisabeth Schenk von Nideggen (+ 1639), oo Johann Friedrich von Kalkum genannt Leuchtmar,
- Angela (Engel) Schenk von Nideggen, unverheiratet.
Haus Herl fiel durch Erbverträge an Anna, deren Ehemann Robert Stael von Holstein (+ 1638) 1602 mit Hof, Erbe und Gut zu Herl belehnt wurde, 1639 dessen Sohn Otto Heinrich Stael von Holstein. Die sich ständig verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnisse der Familiem Schenk von Nideggen und Stael von Holstein zwangen Otto Heinrich dazu, das Lehen Herl nach dessen Privatiserung am 10. Jan. 1646 wenig später zu verkaufen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß in dieser zeit auch die Pfandschaft am Gräfenhof in eine Obligation, also eine reine Kapitallast umgewandelt wurde. Darauf deuten jedenfalls die folgenden Umstände hin.





2. Höfe der von Lülsdorf zu Haan

Mitglieder bergischen Adelsfamilie von Lülsdorf sind bereits seit dem 13. Jahrhundert als Vögte von Lülsdorf, also als Beamte der Grafen von Berg nachweisbar. Diese Familie von Lülsdorf konnte im 15. Jahrhundert das Haus Haan im heutigen Köln-Dünnwald erwerben, zunächst 1402 als Pächter, in den folgenden Jahrzehnten aber als Eigentümer dieses landtagsfähigen Rittersitzes.
Ein Wilhelm von Haan, der seinen Namen von diesem Gut führte, ist 1335-1353 aals Schultheiß zu Bensberg nachweisbar. Seine Tochter Katharina war mit Ludwig IV. von Lülsdorf verheiratet, der vor 1373 starb. Ihr Sohn Ludwig V. pachtete 1402 Haus Haan von seine Tante Jutta von Haan und deren Sohn Johann von Einenberg; 1404 ist er als Amtmann zu Lülsdorf, 1408 als Amtmann zu Windeck nachweisbar.

Sein ab 1435 urkundlich nachweisbare Sohn Ludwig VI. von Lülsdorf nannte sich 1446 Herr zu Haan. . Er wird um 1435/45 mehrere Jahre lang in der Einnahmeliste des Kellners zu Bensberg als „Lodwech van Lulstorp zo Brugh", und zwar jeweils unmittelbar nach dem Einnahmevermerk aus der herzoglichen „Hofstat zu Brugh". . Ludwig VI. von Lülsdorf starb vor 1450; Vormund seiner minderjährigen Kinder war 1450 sein Bruder Johann von Lülsdorf, der 1461 gemeinsam mit seiner Ehefrau Alveradis von Tytz dem Bertra, von Nesselrode und dessen Frau Haus und Burgsitz zu Windeck sowie die Höfe zu Helfenstein und Sladen.verkaufte Zuletzt nachweisbar ist er 1470, seine Witwe Alveradis starb 1479. Seine Tochter Alveradis von Lülsdorf heiratete Ulrich von Holtrop.
Der Lülsdorfsche Grundbesitz in Brück kam aber offenbar an die Nachkommen Ludwig VI. von Lülsdorf zu Haan, denn die obie Liste der freien Güter aus der Zeit um 1500 erwähnt ausdrücklich einen Ludwig von Lülsdorf zu Haan als Eigentümer zweier Höfe. Dabei handelt es sich um einen der beiden gleichnamigen Enkel von Ludwig VI.

1554 soll sich ein Komtur zu Herrenstrunden Ludwig von Lülsdorf „Herr zu Haan und Brück" genannt haben , doch ist bislang ein Johanniter-Komtur dieses Namens nicht nachweisbar. Er könnte identisch sein mit Ludwig X. von Lülsdorf, Herr zu Haan, Holzheim und Göddersheim, der ab 1542 urkundlich nachweisbar ist und 1555 wegen des landtagsfähigen Rittersitzes Haan als Mitglied der bergischen Ritterschaft aufgeschworen ist.
Da sein Sohn Ludwig XII. von Lülsdorf, Herr zu Haan, urkundlich nachweisbar ab 1562 , kinderlos starb, wurde dessen Erbe unter seinen Geschwistern geteilt. Dabei kamen, wie die folgenden Erwähnungen zeigen, die beiden Lülsdortschen Höfe zu Brück an verschiedene Familienzweige.

Ein Lülsdorfscher Hof zu Brück kam an Wilhelm von Lülsdorf, der 1580-1585 als „Herr zu Brück" erscheint. Als er (vor dem 29. Sept. 1585) kinderlos verstarb, fielen seine Immobilien an seine Neffen Heinrich und Ludwig (XIV.) von Lülsdorf. Welcher dieser beiden Brüder identisch ist mit dem „Ritter Lülsdorf", der 1586 und 1587 als Hofeigentümer zu Brück genannt wird , ist unklar. Es könnte sich dabei bereits um ihren Bruder Arnold von Lülsdorf handeln, der wenig später als Eigentümer eines Hofes in Brück sicher nachwiesbar ist.

Dieser Arnold von Lülsdorf (+ um 1555, + 1605) hatte sich, wie es für viele junge Adlige jener zeit üblich war, zu einer Bildungsreise, einer „Kavalierstour", in Italien aufgehalten, wo er 1578 als Student der berühmten Universitäten Bologna und Siena erscheint und im gleichen Jahr zum Johanniterritter gewählt wurde. Als solcher diente er einige Jahre auf der Insel Malta, die von den Johannitern regiert wurde und sich den ständigen Angriffen der Türlen zu erwehren hatte. Erst 1585 kehrte er nach Deutschland zurück und klagte beim Reichskammergericht in Speyer gegen seine Brüder Ludwig und Heinrich um die Herausgabe eines väterlichen Erbteils.
Bekannt ist, daß ihm im Verlaufe dieser Erbauseinandersetzungen zumindest der Hof in Brück zugestanden wurde, denn Arnold von Lülsdorf verpachtet am 12. März 1591 seinen „Hoff zu Brugk im Kirspiell Merheim gelegen" auf 12 Jahre an die Eheleute Johann und Goetzen für eine Jahrespacht von 18 Malter Korn und 14 Malter Hafer. Ausdrücklich wird im Pachtvertrag darauf hingewiesen, daß Haus, Hof, Scheune, Stallung und Ländereien durch Kriegshandlungen und durch die Nachlässigkeit der früheren Pächter „baulos" seien.
Arnold von Lülsdorf war 1592 Komtur der Johanniter-Ballei Westfalen, zu der auch die rentei herrenstrunden gehörte, Er starb 1605 und wurde in der Kirche zu Herkenrath beigesetzt. Wie bereits oben erwähnt, war 1608 die Kölner Familie Heuff Eigentümer seines Brücker Hofes.
Der zweite Lülsdorfsche Hof in Brück kam um 1570/80 an Godart von Lülsdorf zu Göddesheim bei Düren. So heißt es 1586 unter den Höfen in Brück: „Der Jungfer zu Dürschem oder Göddersheim Halfe, jetzt Wilhelm Zöller" und 1587 zusätzlich „J. Lülstorff zu Guddesheim". Mit „Jungfer" ist eine der drei ledigen Töchter Anna, Katharina und Elisabeth des Godart von Lülsdorf gemeint; „J." war die übliche Abkürzung für „Junker" und bezeichnet hier offenbar Albrecht von Lülsdorf zu Göddesheim. Aus dem Jahr 1613 ist folgende Liste der Güter erhalten, „über die Albrecht von Lülsdorff mit seinen zwei Schwestern Theilungshalber verhandelt:
1. Haus Dadenberg.
2. Das adelige Stammhaus Göddersheim hat jährlich 20 Paar Früchte.
3. Hof Mailstorff jährl. Pacht Roggen 62 Malter, Weizen 12 Malter, Gerste 12 Malter, Fette Schweinbe 2 Malter.
4. Kreuzhof und Orsbecker Hof angeschlagen jährl. 97 Malter Roggen, 70 Malter Hafer.
5. Palmerheimer, Wüschemer.
6. Haus Gracht.
7. Buscherhof.
8. Weingut zu Alfter.
9. Geilstroff.
10. Eckendorff.
11. Kleinpächte zu Kuchenheim und Stotzheim ad 9 Malter Roggen.
12. Trostorff.
13. Lehnländerein zu Bedbur, jährlich 65 Tlr.
14. Das Höfchen, Länderei und Holz zu Münchenrod.
15. Brugk, ein Gütchen im Lande Berg.
16. Antheil zu Glesch, haben z. Zt. die von Lülsdorff zum Haen inne."
Diese Aufstellung zeigt, daß die Lülsdorf zu Göddersheim fast ausschließlich linksrheinisch begütert waren und ihr Gut zu Brück nur eine untergeordnete Bedeutung hatte.

Albrecht von Lülsdorf zu Göddesheim war ein Vetter des oben erwähnten Johanniter-Ritters Arnold von Lülsdorf, mit dem er 1578 an den Universitäten Bologna und Siena als Student eingeschrieben wurde. Albrecht war bereits 1572 mit der kleinen kurkölnischen Unterherrschaft Dottenberg bei Linz belehnt worden, Seine letzuten Lebensjahre scheint er nach dem Verkauf von Göddesheim in Köln verbracht zu haben, wo er am 16. Mai 1623 sein Testament errichtete. Darin bestimmte er, daß der Rittmeister Ludwig von Lülsdorf zu Haan alleiniger Erbe seiner Immobilien sein solle. Ob dazu noch ein Hof in Brück gehörte ist unbekannt.





3. Hof der von Schlebusch zu Schlebusch

Die Familie von Schlebusch gehörte im Spätmittelalter zu den führenden Familien des bergischen Amtes Miselohe , wo sie zwischen 1408 und 1538 fünf Amtmänner stellten: 1408-1418 Lentzis von Schlebusch,
1418-1430 Heinrich von Schlebusch (Sohn des Lentzis),
1430-1463 Wilhelm I. von Schlebusch (Sohn des Lentzis),
1476-1514 Johann von Schlebusch (Sohn des Wilhelm I.),
1514-1538 Wilhelm II. von Schlebusch (Sohn des Everhard).

Everhard (Evert) von Schlebusch, ein Bruder des Amtmanns Johann, wurde um 1440/50 geboren. 1483 übernahm er den herzoglichen Gronauer Hof und die Mühle zu Bergisch Gladbach in Erbpacht. . Ab 1487 ist er als Eigentümer des Hofes „Schweinau" in Merheim und des Hofes Pleißkotten nachweisbar, um 1500 als Eigentümer eines Hofes in Brück. Nach dem Tod seines Bruders Johann um 1514 übernahm er den Familienstammsitz Schlebusch und starb vor 1524, als seine Witwe Catharina Palm und sein Sohn Wilhelm den Hof Pleißkotten den Eheleuten Kybbe überließen.
Über den weiteren verbleib des Hofes in Brück ist nichts bekannt.





4. Hof der von Zweiffel zu Strunden

Der Name leitet sich her von der Burg Zweiffel in Herrenstrunden, die vor 1806 zu den landtagsfähigen Rittersitzen des Herzogtums Berg zählte. Ihre adligen Eigentümer waren also berechtigt, am bergischen Landtag zu Düsseldorf teilzunehmen.
Die Burg Zweiffel befand sich im 15. und 16. Jahrhundert im Besitz einer Linie der im Raum Bensberg-Kürten-Siegburg weitverzweigten Adelsfamilie v. Zweiffel, deren Familienzusammenhänge bis heute noch weitgehend ungeklärt sind, deren herausragende Stellung im Bensberger Raum während des 15. Jahrhunderts als Beamte der Herzöge von Berg aber aus der folgenden Liste ersichtlich ist:

Amtmänner des Amtes Porz-Bensberg:
vor 1390 Engelbert von Zweiffel
1392/93 Gyso von Zweiffel
um 1395 Heinrich Romblian von Leuchtmar
1396-1422 Albrecht von Zweiffel
1404(!) Dietrich von Langel, Amtmann zu Bensberg
1421(!) Wilhelm von Zweiffel, Amtmann zu Porz
1433 Heinrich von Zweiffel
1437/38 Johann Quade
1444-1445 Heinrich von Zweiffel
vor 1451 Ulrich von Menzingen (verzichtet 1451)
1451 Werner von Beveren
1454 Werner von Beveren und Johann von Haus
1472 Lambert von Zweiffel „oberster Amtmann"
1475-1495 Wilhelm von Bernsau

Pfandinhaber des Amtes Porz-Bensberg und der Kellnerei zu Bensberg:
1442-1446 Johann von Ketzge
1442-1451 Johann von Menzingen
1446 Johann von Zweiffel
1449 Heinrich von Zweiffel
1460 Lambert von Zwerffel

Kellner zu Bensberg:
1324 Engelbert
1368 Engelbert
1382 Gyso
1394 Gerhard von Vogesbach
1403-1415 Albrecht von Zweiffel
1431 Johann von Geresheim
1431-1435 Heinrich von Zweiffel
1446 Johann von Zweiffel
(1446-1453 ist ein Johann v. Z. Amtmann und Richter zu Lülsdorf )
1448-1450 Heinrich von Zweiffel
1454-1462 Lambert von Zweiffel
1462/63 Wilhelm von Eych
1467-1475 Johann Hoffkemper (Hovelkemper)
1476-1506 Bertold Velynck

Als Inhaber der Burg Zweiffel sind uns vier Generationen der „Zweiffel zu Strunden" bekannt:
I. Gerhard von Zweiffel (um 1460-1530?), verheiratet mit einer Gertrud; Kinder:
II. Friedrich, Heinrich, Wetzel, Johann, Hermann, Aleid und Anna.
Die Brüder Heinrich, Wetzel und Johann huldigten 1539 in Düsseldorf, Heinrich war noch 1551 als Eigentümer der Burg Zweiffel.
III. Ein Sohn eines dieser Brüder war wohl Hermann v. Zweiffel, der mit seiner Frau Catharina als Stifter eines Kapellenfensters bekannt ist.
IV. Deren Tochter Maria v. Zweiffel und ihr Mann Konrad von Herzbeck verkauften 1585 die Burg.
1587 tritt Ludwig von Metternich (+ 1614) als Herr von Strunden auf. Er war in erster Ehe mit Catharina von Zweiffel (+ 1580, kinderlos), in zweiter Ehe mit Maria von Steinen zu Scherfen verheiratet. Die beiden Ehgen brachten ihm seine Rechte an Strunden und die mit Scherfen verbundene Pacht des herzoglichen Hofes in Hebborn mit dem zugehörigen Hofgericht.

Man darf annehmen, daß der Zweiffelstrunder Hof zu Brück im 15. oder 16. Jahrhundert zum Eigentum der Inhaber der Burg Zweiffel gehörte, doch gibt es dafür bisher keinen klaren Beleg. Einen ersten Hinweius auf die Verbindung der Familie von Zweiffel mit Brück scheint eine Urkunde vom 2. Jan. 1378 zu geben: „Heinrich von Brückchen u. Stina Eheleute verkaufen den Eheleuten Bruno von Zwyvel und Belen 3 Malter Roggen jährl. Gulten, stellen zu Unterpfand ihr Artland im Brückgen Felde. Es siegeln: Ritter Wilhelm ..., Knappe Engelbrecht v. Vorsbach u. das Kirchspiel Merheim."
Aus den Jahren 1405-1457 sind Belehnungen für Mitglieder der Familie von Zweiffel mit einem Gut „Olebach im Königsforst" durch die Kölner Abtei St. Pantaleon überliefert. Dabei könnte es sich um einen Schreib- oder Lesefehler handeln und statt O-lebach es V-lebach heißen könnte. Dies würde wiederum eindeutig auf Brück hinweisen, wo St. Pantaleon später als Eigentümer des Brülshofes nachweisbar ist.

Eindeutig ist der Zusammenhang zwischen Brück und einem Zweig der Familie von Zweiffel in einem Testament des kinderlosen Franz von Zweiffel aus dem Jahr 1575: Unter den zahlreichen Erben werden „seine natürliche Schwester „Endtgen zu Brugk wonhaftig zu behoiff aller Ihrer Kinder" sowie „Conrad von Bruck seyner Huysfr., deren Dochter und Iren Mann" aufgeführt.
Ebenfalls zum Nachlaß gehlrte ein Rentbrief des Otto Schenk, des Inhabers von Haus Herl . Möglicherweise hatten schon die von Plettenberg als Pfandherren des herzoglichen Hofes zu Brück diesen Rentbrief zugunsten der von Zweiffel ausgestellt und dafür einen Teil ihres Besitzes in Brück als Pfand gestellt, was die Abgabepflicht des Zweiffelstrunder Hofes in den Gräfenhof erklären könnte.