Franz Josef Burghardt
Der "Hof Brück" im
Hochmittelalter (12. - 13. Jh.)
Der Hof Brück gehörte zu den frühen
Besitztümern des 1133 gegründeten
Zisterzienserklosters Altenberg. Ob er dem Kloster von einem anderen
Grundherrn geschenkt, von Altenberger Mönchen durch Rodung
aufgebaut oder von dem Kloster käuflich erworben wurde ist
unbekannt. Auch der Zeitpunkt des Erwerbs ist nicht belegbar, doch
liegt er wohl zwischen 1157 und 1166.
Jedenfalls wurde der Hof Brück 1166 unter dem dritten Abt
Hermann I. als zu Altenberg gehörig genannt , als der
Kölner Erzbischof Rainald von Dassel dem Kloster dessen Besitz
bestätigt. Dabei erscheint auch Brück: "curtem
quoque, que vocatur Brüche, cum pertinentiis suis"
(den Hof, der Brück genannt wird, mit seinen
Zugehörigkeiten).
In einer Bulle des Papstes Innocenz III. vom 17. Dez. 1210 nahm dieser
die Abtei Alten-berg in seinen Schutz, bestätigte ihren Besitz
und regelte ihre rechtliche Stellung. Dabei wurde neben elf weiteren
Höfen auch Brück als Klosterbesitz
aufgeführt: "curtes ... de Brugge ... cum omnibus
pertinenciis suis". Ebenso wird Brück in einer
Urkunde des Pap-stes Gregor IX. vom 30. Jan. 1237 genannt.
Im Dezember 1244 besiegelten Abt Bruno von Altenberg und
Äbtisin Beatrice von Rolandswerth eine Urkunde, in der die
Abgabepflicht von jährlich 12 Denaren, zwei Hühnern
und einem Ohm Wein an das Benediktinerkloster Rolandswerth
bestätigt wird. Diese Ab-gaben hatten diejenigen
Güter in "Bruggebach" zu leisten, die der Altenberger
Klosterbru-der Konrad von Heinrich Strode gekauft hatte : „quod
de bonis sitis in Bruggebach, que frater Cunradus conversus de
Veteri-monte de consilio conventus sui comparavit erga Henricum dictum
Strode et suos heredes conventui sancte Marie de Rulenswerde duode-cim
denarii Colonienses et duo pulli annuatim persolventur in festo sancto
Martini a pre-dicto converso videlicet vel eius successore. Pro
curmedia nichil amplius solvendum est quam duodecim denarii et duo
pulli. Sciendum eciam quod idem conversus et sui succes-sores pro pacto
suo de predictis bonis eidem ecclesie amam vini solvent in autumno."
Wie spätere Urkunden belegen, handelt es sich bei dem hier
genannten Ort „Bruggebach" offenbar um Brück. Der
Urkunde ist zu entnehmen, daß Altenberg zu einem nicht
näher bekannten Zeitpunkt durch den Klosterbruder Konrad
Güter erworben hatte, die schon vor diesem Kauf Abgaben an das
Kloster Rolandswerth zu leisten hatten.
Das Benediktinerinnenkloster St. Maria auf der Rheininsel Rolandswerth,
später Nonnen-werth genannt, war 1126 durch den
Kölner Erzbischof Friedrich I. gegründet worden;
sei-ne Aufsicht nahmen die Äbte des Benediktinerklosters
Siegburg wahr. Da in den Besitzbestätigungen des Klosters
Rolandswerth aus den Jahren 1143 und 1174 Brück noch nicht
nenannt wird , muß man von einem Erwerb der oben genannten
Einkünfte im späten 12. oder frühen 13.
Jahrhundert ausgehen.
1253 erhielt das Kloster Altenberg durch Graf Adolf IV. von Berg und
seine Gemahlin Mar-g-aretha die Güter Humboldt und Spezard in
der Nähe Altenbergs im Tausch gegen ei-nige Wiesen aus dem
Klosterbesitz „bei Brughe am Richtele-Bach". Zwei Jahre
später bestätigten der Graf und seine Ehefrau,
daß die Güter Humboldt und Spezard, die das Kloster
„pro bonis suis videlicet quodam prato sito in Brugge"
erhalten habe, frei von allen Dienstleistungen sein sollen.
Einer Urkunde vom 7. April 1273 ist zu entnehmen, daß
Brück vor diesem Zeitpunkt durch Kauf an die Grafen von Berg
übergegangen war. Dort heißt es: „Da nun
beim Kaufe unse-res Hofes zu Brück (curtis nostre
Brughe) von den ehrwürdigen Leuten, dem Herrn Abt
und Convent zu Altenberg Cistercienserordens sich herausgestellt hat,
daß wir [d.i. Graf von Berg] gewisse Jahrrenten an einige
Personen, nämlich den Abt und Convent des Klo-sters in
Gladbach, Benediktinerordens, dem Herrn Propst und Kapitel von St.
Severin in Köln und der Frau Äbtissin und Convent in
Rolandswerth, Benediktinerordens, in der Kölner
Diözese, jährlich zahlen müssen, so ist
folgender Vertrag zwischen uns einerseits und den vorgenannten
Klosterherren von Altenberg andererseits abgeschlossen worden. Der
genannte Convent von Altenberg zahlt diue gannten Jahrrenten
für uns an die ge-nannten Kirchen zur üblichen Zeit
und spricht uns und den vorgenannten Hof von der Zahlung frei."
Am 22. Dez. 1295 bestätigte die Äbtissin Hedwig des
Kölner Klosters St. Maria im Kapi-tol, vormals
Äbtissin zu Rolandswerth, daß seit 40 Jahren das
Kloster Altenberg von gewissen Gütern, bei Brück
jenseits des Rheins gelegen (de quibusdam bonis iacentibus apud Bruke
trans Renum
), nicht mehr als 14 Solidi (solidos Colonienses) jährlich dem
Kloster Rolandswerth gezahlt habe. Weiter heißt es in dieser
Urkunde, daß damals, also um 1250, mit Zustimmung der
Äbtissin und ihres Konvents die Verpflicjhtung Altenbergs zur
Zahlung der Rente von dem Hof in Brück auf den Altenberg Hof
bei Rolandswerth (in curtem eorundem abbatis et conventus apud
Rulanzwerde positus) übertragen wurde.
Das in der Urkunde von 1273 genannte Benediktinerkloster
(Mönchen-)Gladbach war 972 durch den Kölner
Erzbischof Gero auf Kölner Stiftsland gegründet
worden. Zeitpunkt und Art des Erwerbes der Jahresrente aus
Brück ist unbekannt.
Gleiches gilt für das ebenfalls erwähnte
Kölner Stift St. Severin, das im Raum Bensberg umfangreichen
Besitz hatte. Unter den ältesten Stiftsurkunden findet sich
lediglich die Schenkung eines Hofes „zu Buche" durch den
Kölner Erzbischof Friedrich I. an das Strift aus dem Jahre
1109, doch ist völlig unklar, welcher Hof damit gemeint ist
.
Mit dem Ende des 13. Jahrhundert brechen die Quellen über
Brück zunächst für etwa 150 Jahre ab.
Festzuhalten bleibt, daß im Hochmittelalter die
Klöster Altenberg,
Mönchen-gladbach und Rolandswerth sowie das Kölner
Stift St. Severin Grundbesitz in Brück oder Einkünfte
daraus - vermutlich durch private Schenkungen oder Kauf - für
eine gewisse Zeit erwerben konnten. Auszuschließen ist sicher
die Annahme, daß Brück durch eine Schenkung der
Grafen von Berg an Altenberg kam oder Brück alleine durch
Rodungstä-tigkeit der Altenberg Mönche entstand.
Schon diese Zeit des kirchlichen Grundbesitzes in Brück
muß vor dem Hintergrund der Entstehung der Landesherrschaft
der Grafen von Berg gesehen werden. Wesentlich für die im
12.-14. Jahrhundert langsam entstehende Landeshoheit war die
Übernahme von Vog-teien über kirchlichen Grundbesitz,
also die Wahrnehmung der Rechtssprechung für die auf diesen
Gütern lebenden Menschen. So sind die Grafen von Berg im
frühen 12. Jahr-hundert u.a. als Vögte der
bedeutenden Abteien Werden und Siegburg nachweisbar . Im weiteren
Umfeld Brücks waren in der zweiten Hälfte des 12.
Jahrhunderts die Übernahme der Vogtei für das Kloster
Dünnwald und für rechtsrheinische Höfe des
Kölner Klosters St. Pantaleon bedeutsam.
Unmittelbar östlich von Brück, im Raum
Refrath-Lückerath-Frankenforst konnte Graf En-gelbert 1166/69
die Vogtei über Güter des Klosters Meer erwerben.
Diese Güter hatten zu-nächst den Grafen von
Liedberg-Meer gehört, die südlich von Bensberg einer
Ausdehnung bergischer Macht im Wege gestanden hatten. Erst durch eine
Schenkung an das Kloster Meer und die anschließende
Verleihung der Vogtei an Berg durch den mit Berg verwe-andten
Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg konnten die Grafen von
Berg die Konkur-renz der Grafen von Liedberg in diesem Raum
überwinden.
Zwischen etwa 1140 und 1210 kam auch die Burg Bensberg aufgrund
unbekannter Recht-stitel in den Besitz der Grafen von Berg und wurde
neben Burg a.d. Wupper zu deren zweiten Machtzentrum. Sie war auch der
Mittelpunkt eines alten umfangreichen grund-herrschaftlichen Besitzes;
so verwüsteten 1240 die Truppen des Kölner
Erzbischofs Kon-rad von Hochstaden mehrere bergische Höfe im
Umfeld der Burg. In Merheim sind die Grafen von Berg schon vor 1217 als
Grundeigentümer nachweisbar.
Was das Kloster Altenberg mit seinen Besitzungen, und damit auch
Brück selbst seit etwa 1150 betrifft, so werden die Grafen von
Berg zwar immer nur als Patrone bezeichnet, die dem Kloster Schutz und
Schirm gewährten, doch werden sie als solche
tatsächlich die Rechte eines Vogtes ausgeübt haben.
Daß Altenberg seine am Anfang des 13. Jahrhun-derts gewonnene
Befreiung seiner Besitzungen von der Grundsteuer (Bede) schon nach
wenigen Jahrzehnten nicht mehr halten konnte , unterstreicht den Willen
der Grafen von Berg, ihre landesherrschaften Ansprüche auch
für die Altenberger Güter durchzusetzen.
Der Erwerb des Altenberger Gutes in Brück, zunächst
in Form einer Rechts- und Finanz-hoheit, dann 1273 auch als
Grundherrschaft, ist daher als Mosaikstein bei der Entstehung der
Landesherrschaft der Grafen von Berg zu sehen. In diesem Sinne ist die
Altenberger Zeit in Brück (ca. 1150-1273) nur als
Übergangsphase anzusehen: Die - vermutlich von Laien erfolgte
- Schenkung des Grundbesitzes an Altenberg und der Erwerb anderen
Kir-chenlands in Brück durch das Kloster waren für
die Familie von Berg ein willkommener, zunächst indirekter
Zuwachs bei der Ausdehnung ihrer Rechte westlich der Burg Bensberg.
Gerade in ihrer Auseinandersetzung mit dem Erzbischof von Köln
mußte den Grafen von Berg daran gelegen sein, in der der
Metropole Köln nächstgelegenen Pfarrei Merheim ihre
Herrschaftsrechte unzweifelhaft festzulegen.
Stammtafel der Familie von Berg/Altena
Erste Generation:
ADOLF I., * um 1045, + 1106, urk, 1090-1105, 1101 Graf, heir. Adelheid
von Lauffen, Enkelin des Grafen Bernhard von Werl, der ein Schwager
Kaiser Konrads II. war.
Zweite Generation:
(1) ADOLF II., * 1090/1100, + um 1160/70, urk. 1115-1160, ab mind. 115
Graf von Berg, ab etwa 1120 Graf von Hövel/Altena, nach 11600
Mönch in Altenberg, heir. (2. Ehe) N. von Schwarzenburg, deren
Onkel Friedrich von Schwarzenburg 1099-1131 Erzbi-schof von
Köln war.
(2) EVERHARD, seit etwa 1120 Mönch in Morimund, seit 1143 Abt
des Klosters Geor-genberg/Thür.
(3) BRUNO, 1131-1137 Erzbischof von Köln.
Halbschwester dieser Rüder aus der zweiten Ehe der Mutter
Adelheid von Lauffen:
Adelheid von Sommerschenburg; deren Sohn Philipp von Heinsberg war
1167-1191 Erzbi-schof von Köln.
Dritte Generation:
(1) ADOLF, * um 1120/25, + 1148 auf dem Kreuzzug vor Damskus.
(1) EVERHARD, urk. 1144-1174, ab 1161 Graf von Altena.
(2) FRIEDRICH, * um 1121/26, 1156-1158 Erzbischof von Köln.
(3) ENGELBERT I., + auf dem Kreuzzug bei Kovin/Serbien, urk. ab 1152,
ab mind. 1165-1189 Graf von Berg, heir. Margarethe von Geldern.
(4) BRUNO, 1191-1193 Erzbischof von Köln, + nach 1193 als
Mönch in Altenberg.
(5) ADOLF, * um 1148/50, urk. 1192-1197.
Vierte Generation
Kinder des Everhard von Altena:
(1) ARNOLD, + 1209, Graf von Altena.
.
(2) ADOLF, 1193-1205 und 1212-1216 Erzbischof von Köln.
(3) FRIEDRICH, + 1198/99, Graf von Altena-Mark. Seine Nachkommen waren
die Grafen von Mark.
Kinder des Engelbert von berg:
(1) ADOLF III. * vor 1175, urk. 1194-1218, + 1218 auf dem Kreuzzug bei
Damiette. Seit 1189 Graf von Berg, heir. Bertha (von Sayn?).
(2) ENGELBERT II., * 1185/86, 1225 von seinem Verwandten Friedrich von
Altena-Isenburg (Sohn des Arnold) ermordet. 1216-1225 Erzbischof von
Köln, 1218-1225 Graf von Berg.
Während die Familie Berg in der Grafschaft Mark im Mannesstamm
fortgesetzt wurde und die Linie Altena-Isenburg noch über
viele Generationen als Edelherren von Limburg-Stirum weiterlebten ,
fiel die Grafschaft Berg durch die Heirat der Erbtochter Irmgard an das
Haus Limburg:
1225-1247 HEINRICH I.
1247-1259 ADOLF IV.
1259-1296 ADOLF V. Er überließ seine Erbrechte auf
Limburg dem Grafen Johann von Brabant und besiegte im nachfolgenden
Erbstreit 1288 bei Worringen gemeinsam mit den Grafen Johann von
Brabant, Walram von Jülich, Dietrich von Kleve und Eberhard
von der Mark sowie dem Aufgebot der Stadt Köln das vereinigte
Heer des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg und der
Grafen Reinald von Geldern, Heinrich von Luxemburg und Adolph von
Nassau.
1296-1308 WILHELM I.
1308-1348 ADOLF VI.
Durch Heirat wurden 1348 die Grafen von Jülich auch Grafen von
Berg. 1356 wurde Jülich zum Herzogtum erhoben, 1380 auch Berg.
Die Herzogtümer Jülich und Berg blie-ben dann bis zum
Ende des 18. Jahrhunderts in Personalunion verbunden.
Dieser Artikel ist dem
Buch "Unser Brück" Bd. 4 (S. 12-18) des Brücker Geschichts-
und Heimatvereins entnommen. Dort befinden sich auch umfangreiche
Anmerkungen und Quellenangaben.