Bovenholt




aus: Karte von Altkalkar, nach dem Original des Johann Bucker von 1710, gez. von Isaac Ricceur, Geometer in Bochum, 1714.




Lage: Ehem. am nördl. Rand der Feldmark der Stadt Kalkar, jetzt Straßenname am Rand der Stadt
Art: landtagsfähiger Rittersitz.

Weiterer Besitz:
Aus dem RKG-Prozess:
Belligau/Gelligow (Gut in der Herrlichkeit Praest-Offenberg bei Emmerich. Näheres dazu in: 500 Jahre Kirche und Dorf Praest ): Lehen der Gf. V. Anholt. In erster Instanz wird vor 1597 die Sache Bell. verhandelt; s. u.
Gravinnenwarth (bei Kalkar):
Pachtgut "auf zwei Leiber" der Kollegiatkirche zu Kleve; s. u. ausführlich
Aus dem Testament des Joest v. L. 1585 (unklar, ob Eigentum): Hof Reinsing, Hof Oberling im Hzm. Jülich,


IV. Generation (* um 1490)
N., +nach 1523.
Er schießt 1523 für den Gf. v. Anholt (d. i. Brockhorst-Batenburg) dem Wilhelm v. Zuilen zu Hummel 500 Ggld. Vorund erhält dafür eine Obligation auf den "Huiterbrucker-Schlag in der Hetter".
vielleicht ein Sohn des Wilhelm v. L., der 1498 bekundet, eine Jahresrente aus seinem Erbe u. Erbzins zu schulden.
unklar ob schon zu Kalkar!


V. Generation (* wohl um 1520):
Brüder, Söhne des oben genannten N.:

1. Wilhelm, + nach 1585; zu Bovenholt; 1583 dort als Bruder des Joest erwähnt
Ob dieser?: 1559 bekennt Wilhelm v. L., dass er dem Vyncent v. Howdaen 100 kufürstl. Ggld. U. 200 Tl. u.a. schuldet und dafür seine gesamte Mobilien u. Immobilien verpfändet. 1570 erlauben die Vikare zu Rees dem Wilhelm v. L. die Löse einer Jahresrente, die dieser im gleichen Jahr den Vikaren verkauft hatte.

2. Joest, Bürger zu Kalkar, , + nach 1585 (testiert 1585 Sep 16 ; danach soll ein Grabstein mit Schuld u. Helm in der Kirche zu Kalkar aufgestellt werden).
Wohnhaft im Haus "an der Ecke bei der Walstrat" hinter dem Kirchhof, das er mit seiner Frau kaufte (s. das folgende).;
1564 erhält test. Von seiner Frau 2 Häuser in Kalkar500 Goldgld. u. 200 Tl. .
1568-82 wegen des klev. Lehens Geesrath (seitens seiner Frau) am RKG angeklagt; vorher Verfahren am Gericht in Wesel. 1569 Hz. Wilhelm schreibt an den Rat zu Kalkar wegen der Beschwerde des Joest v. L., der die Schatzpflicht seiner Güter wegen seines Adels zurückweist; der rat betrachtet ihn als Bürger. 1570 ermahnt er die Stadt in dieser Sache. .
oo Arnolda Smülling, + nach 1585 (Test. d. Mannes), testiert 1564 mit Vermächtnissen, u. a. zwei Häuser in Kalkar. Tochter der Hilcken v. Hertefeld (diese + nach 1564), Schwester des Raeb Smülling. Ihr Oheim Raeb Smulling besaß den/einen Zehnten zu Zevenaar; von ihrer Großmutter hatte sie 500 Ggld. geerbt

Ferner:
"die geistlichen Schwestern des Testators" Joest v. L., wohl identisch mit
3. Hilleken, pachtet (mit ihren Schwestern) Grav. 1542, wohl ebenso noch 1593/96 mit ihrem Neffen Arnd (s. u.)
4. Kuitgard, dto.
5. Katharina, dto.


VI. Generation (* wohl um 1550):
Kinder von Wilhelm:

1. Arnd, ältester Sohn des Wilhelm , + wohl 1625.
1585 erhält er aus der Erbschaft seines Onkels Joest : Rentbrief von 1461 über den Wasenveldschen Zehnten in der Herrschaft Anholt, den besten Mantel, Festtagskleider, silberner Stoßdegen mit Rückenharnisch u. a.
1593/96 pachtet Grav. gemeinsam mit Hilleken,v. L. (s. o)
1603 Vormund der Kinder des Adolph v. Mevert
1609 wegen Bovenholt auf dem klev. Ritterzettel
1618 (wohl er) ist ein "v. Lintelo" Mitglied des vierköpfigen Ständeausschusses, der auf dem Höhepunkt der Ständeunruhen in Kalkar/Marienbaum die Forderungen der klev. Regierung zurückweist
2. Johann, klagt 1597 mit dem Bruder und Schwager wegen Belligau in Dornick
3. Johanna, oo Wilhelm Stecke zu Emmerich Wohl noch:
4. Jodoca, + 1589
oo I. Heinrich v. Hund zu Bergerhausen bei Blatzheim Kr. Bergheim
oo II. 1584 Bernhard Krümmel v. Nechtersheim zu Bergerhausen, + vor 1604.

Kinder des Joest (offenbar nur diese Tochter)
5. Anna, erbt 1585 u. a. Obligationen über 500 Ggld. u. 450 Tl.
oo vor 1585 Peter Boem aus Korschenbroich, Bürger zu Neuß


Zu Gravinnenwarth:
Gut 1542 an die Schwestern Hilleken, Luidgera und Katharina v. L. als Kolonen für jährlich 37 alte Schilde verpachtet. Deren Erbe ist Arnold v. L. castellanus und Besitzer des Hauses Bavenholt im Amt Altkalkar;
1587 ist er Pächter des benachbarten, 50 holländ. Morgen großen Gutes Gravinnenwarth, vom Stift abgelehnt als neuer Pächter zu Bavenholt. Auf Anordnung der Herzogin Jakobe aber 1595 Pachtvertrag für jährlich 50 alte Schilde auf zwei Personen (wohl Arnd u. seine Schwester Johanna).
1617 will das Stift das Gut einziehen wegen ausstehenden Pachtzahlungen.
1618 Fortsetzung des Vertrags gegen Zahlung von 500 Talern.
1625 nach Arnds Tod Vergleich des Stifts mit dessen Schwester Johanna verh. Stecke, die mit ihrer Tochter die 500 Taler zurückerhalten und zeitlebens jährlich 250 klev. Gulden von den zukünftigen Pächtern erhalten gegen Verzicht auf alle Gerechtigkeiten zu Grav. Johanna klagte dann aber in Kleve und am RKG gegen Veränderungen am Gut durch die neuen Pächter, abgewiesen.

Zu Bellingau:
Erster Prozess, :
1597 oder kurz vorher Klage dagegen vor dem Gericht in Dornick als 1. Instanz wegen Pfändung des Gutes durch Bernhard Krümmel.
1597 In 2. Instanz vor Bürgermeister und rat der Stadt Wesel.
1598 In 3. Instanz vor dem klev. Hofgericht.
1598-1600 vor dem RKG (Klage des Arnd u. Johann v. L. zu Bav. und deren Schwager Stecke zu Emmerich namens Johanna v. L.).
Zweiter Prozess :
1603 Juli 1 Urteil des klev. Hofgerichts als 2. Instanz: Lintelos haben dem + Bernhard Kr. das als Unterpfand ausgesetzte Gut einzuräumen, bis die rückständigen verschiedenen Pensionszahlungen abgestattet sind.
1604-1608 Klage des Arnd v. L. zu Bav. >RKG>.